Es gibt derzeit keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.
Der Vorstand des Rad-Touristik-Club Stuttgart 1980 e.V. / 04.04.2022

"Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO)."
Auszug aus WRSV / ↗Aktuelle Änderungen der CoronaVO Sport und ↗CoronaVO Sport BW / 04.04.2022
Quellen:
In erster Linie gilt immer die aktuelle ↗Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg, ↗CoronaVO Sport BW, und ↗Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen BW.